4. Bedienerlaubnis für Hubarbeitsbühnen nach BGG 966
4. Bedienerlaubnis für Hubarbeitsbühnen nach BGG 966
Unterweisung und Befähigungsnachweis für kommunale Bedienstete und betriebliche Angestellte. Unser Kurs vermittelt die nach BGG 966 und BGUV geforderte Fachkunde für das Bedienpersonal von Hubarbeitsbühnen.
Inhalt
- Rechtliche Grundlagen und Persönliche Vorraussetzungen
- Technische Grundlagen zum Betrieb
- praktischer Betrieb und Höhenarbeit mit der Hubarbeitsbühne
Kursdauer: 16 h
Kursort: Schlettau
Kursgebühr: 450,- €
12. - 16. Oktober 2020